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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

Öffentliche Erinnerung

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass bis zum 15. Mai 2018 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:

  1. Grundbesitzabgaben für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
  2. Hundesteuer für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
  3. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.

Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Außerdem muss die kostenpflichtige Beitreibung eingeleitet werden, wenn nicht binnen 1 Woche nach Fälligkeit gezahlt wird.

Stadtkasse Borgentreich