Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Bekanntmachung- 1. Änderungssatzung zur Satzung des VHS Zweckverbandes "Diemel-Egge-Weser"
Gemäß § 11 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 20 Abs. 4 GkG NRW in der zurzeit aktuell gültigen Fassung wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderungssatzung zur Satzung des VHS Zweckverbandes „Diemel-Egge-Weser“ durch den Kreis Höxter, als untere staatliche Verwaltungsbehörde, am 10.03.2020 in den Tageszeitungen Westfalen-Blatt und Neue Westfälische bekannt gemacht worden ist.
Borgentreich, den 30.03.2020
gez.
Rainer Rauch
Bürgermeister