Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Natzungen/Drankhausen
Seitens der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Natzungen/Drankhausen wurde am 05.05.2022 eine Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Natzungen/Drankhausen beschlossen und von dem Kreis Höxter als Aufsichtsbehörde am 28.09.2022 genehmigt.
Die genehmigte Satzung ist öffentlich auszulegen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie Ort und Zeit der Auslegung sind ortüblich bekanntzumachen.
Sie finden die geänderte Satzung sowie die Genehmigung mit der Bekanntmachungsanordnung in der Randspalte (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite).
Neben der Einsichtnahme bei dem Jagdvorsteher Jürgen Kröger, Schloßstraße 14, 34434 Borgentreich, (Tel.: 05645 9805), ist auch eine Einsichtnahme bei dem Schriftführer Christof Derenthal, Eikenberg 18, 37688 Beverungen, (Tel.: 05645 74406), möglich. Bitte vereinbaren Sie bei gewünschter Einsichtnahme vorab einen Termin.