Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Beverungen und Borgentreich
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Beverungen und der Orgelstadt Borgentreich zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren aufsichtsbehördliche Genehmigung wurden im Bekanntmachungsorgan des Kreises Höxter (Homepage des Kreises) am 02.04.2019 veröffentlicht und ist ab dem 03.04.2019 rechtswirksam. Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, den 27.06.2019
gez. Rainer Rauch
Der Bürgermeister