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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

28.11.2016

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Personalverwaltung

Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung der Aufgaben der Personalverwaltung sowie deren aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurden in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Höxter am 01. und 03.11.2016 veröffentlicht.

Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.

Borgentreich, 09.11.2016

Rainer Rauch, Bürgermeister