Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Personalverwaltung
Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung.
Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, 09.11.2016
Rainer Rauch, Bürgermeister