Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Grundsätzlich können im Rahmen der Sozialhilfegewährung Leistungen gewährt werden für:
- Schulausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- ergänzende Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Voraussetzung
Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf und erfüllt die einkommens-, vermögens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung.