Wohngeld
Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse incl. Mietzuschüsse für Heimbewohner/innen). Die Bewilligungen erfolgen über das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt - einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt - einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.
Wichtige Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeld-/Lastenzuschussantrag
- Mietbescheinigung/-vertrag bzw. Nachweise über Wohnfläche und Belastungen (Zinsbescheinigung, öffentliche Steuern u. Abgaben, Versicherungen, pp.) für das Wohneigentum
- Einkommensnachweise
Wohngeldrechner NRW
Wohngeldanspruch? Lassen Sie anonym berechnen, ob Sie Ansprüche haben! Ab sofort steht ein NRW-weiter Wohngeldproberechner für den Bürger auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) zur Verfügung, mit dem Sie anonymisiert Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen können, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen! Den Wohngeldrechner NRW finden Sie hier.