Vergnügungssteuer
Für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer) sowie für Vergnügungen besonderer Art wird nach der aktuellen Vergnügungssteuersatzung der Orgelstadt Borgentreich eine Vergnügungssteuer erhoben:
Spielgerätesteuer
Steuergegenstand ist das das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
Steuersätze für Spielgeräte in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je Apparat und angefangenen Monat
• Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 10 v.H. des Einspielergebnisses
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 ¤
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 ¤
Steuersätze für Spielgeräte in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten je Apparat und angefangenen Monat
• Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 10 v.H. des Einspielergebnisses
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 ¤
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 ¤
In Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten beträgt bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben der Steuersatz 500,00 ¤ je Apparat und angefangenem Monat:
Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
Der Besteuerung unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
Kartensteuer
22 v.H. des Eintrittspreises oder Entgelts
Pauschalsteuer nach dem Spielumsatz
6 v.H. des Spielumsatzes
Pauschalsteuer nach der Größe des benutzten Raumes
1,00 ¤ je Veranstaltungstag und angef. 10 m² Fläche