Sozialhilfe
Das "Sozialamt" ist nach der Delegationssatzung des Kreises Höxter für weite Teile der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII) zuständig.
Bestandteile der Sozialhilfe
Im Wesentlichen handelt es sich um:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
- Einmalige Hilfen
- Hilfen in besonderen und anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII)