Datenschutz
Gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz NRW) ist jedermann vor der unzulässigen Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu schützen.
Ferner ist nach dem Datenschutzgesetz NRW ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen, der als Ansprechpartner in allen den Datenschutz betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen ist.
Ferner ist nach dem Datenschutzgesetz NRW ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen, der als Ansprechpartner in allen den Datenschutz betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen ist.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Datenschutzgesetz NRW