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Führungszeugnis

Führungszeugnis

Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Erfahrungsgemäß beträgt die Bearbeitungszeit in Bonn bis zu zwei Wochen.

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ab dem 31. August 2018 ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Bisher konnten sie wählen, ob ihnen ein nationales oder ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden sollte. Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes wird dieses Wahlrecht künftig entfallen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Hinweise

  • Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen vom Bundesamt für Justiz persönlich zugesandt.
  • Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird der angegebenen Behörde zugeleitet.
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die schriftliche Aufforderung mit vorzulegen.

Gebühren

13,00 Euro - Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder per girocard (EC) zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift und das Aktenzeichen