Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus

Anliegen A-Z

A B CD E F G H IJK L M N O P QR S T U V W XYZAlle

Anerkennung der Vaterschaft

Der Vater eines Kindes kann mit Zustimmung der Mutter die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen; dies kann vor oder nach der Geburt erfolgen. An diese Anerkennung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten gebunden. Außer dem Standesamt sind hierfür auch die Jugendämter zuständig.