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Fischereischein

Die Fischereiprüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres-/Fünfjahres- Fischereischein ausgestellt werden.

Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres-/Fünfjahres- Fischereischeines geangelt werden.Der Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein kann für ein Jahr bzw. für fünf Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist 4mal, aber nur in Folge, möglich. Wenn ein neues Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.

Fischereiprüfung: Informationen zur Fischereiprüfung erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde (Kreis Höxter).

Hinweis für ausländische Gäste: Ausländische Gäste erhalten einen Fischereischein, wenn sie die Mitgliedschaft in einem Anglerverein ihres Heimatlandes nachweisen können.

Gebühren

  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €
  • Verlängerung Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Verlängerung Fünfjahresfischereischein: 48,00 €

Benötigte Unterlagen

Jugendfischereischein:
  • 1 neues Lichtbild

Jahres/Fünfjahresfischereischein:
  • Prüfungszeugnis einer Behörde als Untere Fischereibehörde oder abgelaufener Fischereischein;
  • 1 neues Lichtbild