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Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie der Speicherung der elektronischen Signatur. Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht.

Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise mit Einverständnis der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Gültigkeit

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Verlängerungen von Personalausweisen sind nicht möglich!

Beantragung

Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Hinweise

Alle vor dem 31.10.2010 erstellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jederzeit möglich.

Bearbeitungszeit

Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen. Dauer der Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Wochen.

Etwa zwei Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de

Gebühren

für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Gebühr kann bar entrichtet oder mit Karte bezahlt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • bei Erstausstellung eines Personalausweises für ein Kind, das noch kein Ausweisdokument besitzt, ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich.

Haben Sie Ihr(e) Ausweisdokument(e) verloren, muss eine Verlustanzeige im Bürgerbüro aufgenommen werden. Wurde(n) Ihr(e) Ausweisdokument(e) gestohlen, muss eine Anzeige bei der Polizei  gestellt werden. Diese bringen Sie bitte bei der Neubeantragung mit. Bringen Sie bitte als Identitätsnachweis Ihren Reisepass, Führerschein oder Ihre Geburtsurkunde (Stammbuch) mit. Außerdem ist ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Personalausweisgesetz