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Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Grundsätzlich können im Rahmen der Sozialhilfegewährung Leistungen gewährt werden für:
  • Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 
  • Schülerbeförderung
  • ergänzende Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Voraussetzung

Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf und erfüllt die einkommens-, vermögens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung.