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Abmeldung bei der Meldebhörde

Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann innerhalb einer Woche meldepflichtig, wenn im Inland keine neue Wohnung bezogen wird, also bei einem Wegzug ins Ausland.

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
  • ausgefülltes unterschriebendes Abmeldeformular
  • Wohnungsgeberbescheinigung

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Bundesmeldegesetz