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Vollstreckungsdienst

Im Vollstreckungsdienst werden Forderungen der Orgelstadt Borgentreich und Fremdforderungen (weitere Behörden, deren Vollstreckungsersuchen der Orgelstadt Borgentreich vorgelegt werden) beigetrieben.

Bei den Forderungen handelt es sich um Zahlungen, die trotz Zahlungsbescheid und (ggf. mehrfacher) Erinnerung nicht Pünktlich geleistet wurden. Die Vollstreckung ist der nächste Schritt nach erfolgloser Beendigung des Mahnverfahrens.