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Auskunft aus dem Melderegister

Jede Person, die in Borgentreich gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind. Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht entgegenstehen, Auskunft (Einfache Melderegisterauskunft).

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte aus dem laufenden Melderegister:
  • Vor- und Familienname
  • Anschriften
  • Doktorgrad

Einfache Melderegisterauskunft

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft kann nur schriftlich erfolgen. Um eine Auskunft zu erhalten müssen drei Kriterien erfüllt werden:
  • Vor- und Nachname
  • aktuelle Adresse oder
  • Geburtsdatum

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, z.B. durch Angabe der Klageart, Vorlage der Kopie eines Schuldtitels, bekommt vom Sachgebiet Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfaßt:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft:
11,00 Euro je Betroffenen

Erweiterte Melderegister-Auskunft:
15,00 Euro je Betroffenen

Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen.