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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Voraussetzung für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist, dass der Antragsteller in Borgentreich gemeldet sein muss.

Ausstellungsdauer

1 - 2 Wochen

Gebühren

13,00 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität (gültiger Personalausweis)
  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann nur an den Antragsteller oder an eine Behörde gesandt werden
  • Bei Vorlage für eine Behörde: Anschrift der Behörde, Verwendungszweck, Aktenzeichen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbezentralregistergesetz

Online-Antrag Gewerbezentralregisterauskunft