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Schwerbehindertenangelegenheiten

Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht.

Schwerbehindertenausweis

Zum Nachweis der Schwerbehinderung stellt der Kreis Höxter einen Schwerbehindertenausweis aus.

In dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und evtl. Merkzeichen eingetragen, die u.a. den Anspruch auf die jeweiligen Nachteilsausgleiche kennzeichnen.

Merkzeichen:
G = erhebliche Gehbehinderung
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Bl = Blindheit
B = Begleitung
H = Hilflosigkeit
RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Nachteilsausgleiche

  • Vergünstigungen im Personennahverkehr (notwendige Merkzeichen G, aG, Bl, H) - Die unentgeltliche Beförderung ist nur mit zusätzlichem Beiblatt mit einer Wertmarke möglich, die jährlich 91,00 € oder halbjährlich 46,00 € kostet. Steht in Ihrem Ausweis das Merkzeichen „H“ oder „Bl“, bekommen Sie die Wertmarke kostenlos. Sie bekommen die Wertmarke ebenfalls kostenlos, wenn Sie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) erhalten und in Ihrem Ausweis das Merkzeichen G, aG oder Gl steht.
  • Fernverkehr (B) - Begleitpersonen fahren in allen Personenzügen ohne Kilometerbegrenzung kostenlos
  • Kündigungsschutz
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
  • Lohn- und Einkommensteuer - Pauschbetrag, der vom Grad der Behinderung abhängt
  • Kfz-Steuer (Bl, H und aG = Befreiung, G = 50 % Ermäßigung)
  • Parkerleichterungen (aG, Bl)
  • Wohngeld - Freibeträge bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 v.H.
  • Kindergeld - unbegrenzte Gewährung, wenn die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist und der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann.

Weitere Informationen: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis/schwerbehindertenausweis.php

Schwerbehindertenantrag

Anträge auf Ausstellung des Schwerbehindertenausweises und Änderungsanträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung oder Feststellung weiterer Merkzeichen sind bei der Orgelstadt Borgentreich erhältlich.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz
  • Lichtbild

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Schwerbehindertengesetz