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Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsstelle gibt allgemeine Auskünfte in Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung und nimmt Rentenanträge auf.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepaß des Antragstellers
  • Bankverbindung -internationale Kontonummer "IBAN"- (für die bargeldlose Zahlung der Rente)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • Nachweis einer evtl. Berufsausbildung (Gesellenbrief/Lehrvertrag)
  • ggfs. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggfs. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen)
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggfs. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung,Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe: Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Nachweise über Krankenversicherungsverhältnisse

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
  • Rentenbescheid/-mitteilung des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (bei über 18 jährige Waisen einen Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung).

Antragsarten

Folgende Rentenantragsarten werden in der Rentenantragsstelle angenommen:

  • Verschiedene Arten der Altersrente

  • Hinterbliebenenrente:

  • Witwen- und Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente

  • Erziehungsrente (wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist)

  • Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung

  • Antrag auf Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentenrecht

  • Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

  • Antrag auf Kontenklärung für Zeiten in der Rentenversicherung

  • Antrag auf Anerkennung von Anrechnungszeiten (Schule, Krankheit)
Die Antragstellung sollte ca. drei Monate vor Rentenbeginn erfolgen!

Stimmen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vorher telefonisch ab. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Paderborn

Kostenlose Auskunft erhalten Sie auch in der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Paderborn:

Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
Kamp 31
33098 Paderborn

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Kontakt:
Telefon: 05251 10 68 0
Telefax: 05251 10 68 32
E-MaiL: ab-paderborn@drv-westfalen.de
Terminvergabe unter 05251 5254-0