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Reisepass

Gültigkeit (ePass)
  • bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
  • nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Verlängerungen sind nicht möglich. Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgedruckt und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, muss eine Verlustanzeige bei der Polizei Polizei gestellt werden. Diese bringen Sie bitte bei der Neubeantragung mit.

Gebühren

Für Personen über 24 Jahren:
seit dem 01.01.2024 - 70,00 €

Expresspass:
Lieferzeit innerhalb von 3 Werktagen: seit dem 01.01.2024 - 102,00 €


Für Personen unter 24 Jahren:
37,50 €

Expresspass:
Lieferzeit innerhalb von 3 Werktagen: 69,50 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Gebühr kann bar entrichtet oder mit Karte bezahlt werden.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen für die Beantragung
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild und
  • Ihren Personalausweis oder
  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder

  • Ihren Kinderausweis/Kinderpass

        Falls noch kein Ausweisdokument für das Kind ausgestellt wurde, ist eine Zustimmungserklärung beider Elternteile erforderlich.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz